Empfehlen lohnt sich!
Sie sind mit unserer Arbeit zufrieden? Empfehlen Sie Osthessen-Service an Freunde, Familie oder Nachbarn und profitieren Sie gemeinsam.
In vier Schritten zur Prämie.
Gute Erfahrungen teilen und gemeinsam profitieren – einfach, transparent und ohne komplizierte Anmeldung.
Code weitergeben
Als Bestandskunde erhalten Sie einen persönlichen Empfehlungscode. Geben Sie ihn an Freunde, Familie oder Bekannte weiter.
Neukunde fragt an
Der Neukunde nennt Ihren Code bei seiner ersten Anfrage und erhält bei einer berechtigten Erstbuchung 10 € Rabatt.
Auftrag erledigen
Wir führen die vereinbarte Dienstleistung aus. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem maßgeblichen Netto-Auftragswert.
Prämie erhalten
Sobald die erste qualifizierende Rechnung vollständig bezahlt ist, wird Ihre Empfehlungsprämie freigegeben.
Unsere Empfehlungsprämien.
Je höher der maßgebliche Netto-Wert des ersten qualifizierenden Auftrags oder der ersten qualifizierenden Abo-Rechnung, desto höher Ihre Gutschrift.
Ihre Gutschrift
Ihre Gutschrift
Ihre Gutschrift
Teilnahmebedingungen.
Hier finden Sie die Bedingungen für das Empfehlungsprogramm von Osthessen-Service.
1. Veranstalter
Veranstalter des Empfehlungsprogramms „Kunden werben Kunden“ ist Osthessen-Service, Inhaber Robin Dieth. Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie in unserem Impressum.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Bestandskunden von Osthessen-Service mit einem persönlichen Empfehlungscode. Die geworbene Person muss Neukunde sein. Eigenwerbungen sind ausgeschlossen.
3. Zuordnung der Empfehlung
Der Neukunde muss den gültigen Empfehlungscode bei seiner ersten Anfrage angeben. Jede Empfehlung kann nur einem empfehlenden Bestandskunden zugeordnet werden.
4. Neukundenrabatt
Berechtigte Neukunden erhalten einmalig 10 € Rabatt auf ihre erste qualifizierende Buchung, auch bei einem neuen Abonnement. Der Rabatt ist nicht bar auszahlbar und kann den berechtigten Rechnungsbetrag nicht überschreiten. Eine Kombination mit weiteren Gutscheinen oder anderen Rabattaktionen ist ausgeschlossen.
5. Höhe der Empfehlungsprämie
Bei Einzelaufträgen ist der Netto-Auftragswert des ersten qualifizierenden Einzelauftrags nach gewährten Rabatten, ohne Umsatzsteuer, maßgeblich. Bei neu abgeschlossenen Abonnements zählt der Netto-Wert der ersten qualifizierenden Rechnung nach Rabatten, ohne Umsatzsteuer; nicht der gesamte Abo-Vertragswert.
- Unter 50 € netto: keine Prämie
- Ab 50 € netto: 10 € Prämie
- Ab 100 € netto: 20 € Prämie
- Ab 200 € netto: 40 € Prämie
6. Freigabe der Prämie
Die Prämie wird freigegeben, nachdem die erste qualifizierende Rechnung des geworbenen Neukunden vollständig bezahlt und die Zahlung bestätigt wurde. Eine zusätzliche Wartefrist besteht nicht.
7. Verwendung der Prämie
Freigegebene Prämien werden als Kundenguthaben bei Osthessen-Service geführt und können ausschließlich bei zusätzlichen Einzelaufträgen verrechnet werden. Für die Einlösung gilt:
- Unter 100 € brutto Auftragswert: keine Einlösung.
- Ab 100 € brutto: maximal 20 € Guthaben pro Einzelauftrag.
- Ab 200 € brutto: maximal 40 € Guthaben pro Einzelauftrag.
Maßgeblich ist der Auftragswert vor Abzug des Empfehlungsguthabens. Es kann nie mehr als das tatsächlich verfügbare Guthaben eingelöst werden. Eine Verrechnung mit Abonnements oder wiederkehrenden Abo-Zahlungen ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
8. Guthabenbegrenzung zum Jahreswechsel
Das Empfehlungsguthaben darf während des Kalenderjahres 200 € überschreiten. Am 1. Januar wird ein vorhandenes Guthaben oberhalb von 200 € auf 200 € reduziert. Guthaben bis einschließlich 200 € bleibt bestehen.
9. Keine Kombination mit anderen Aktionen
Empfehlungsguthaben ist nicht mit Gutscheinen, Neukundenrabatten, weiteren Rabatten oder Sonderaktionen kombinierbar.
10. Abonnementkunden und Abo-Empfehlungen
Auch Kunden mit einem laufenden Abonnement dürfen Neukunden empfehlen und Guthaben sammeln. Schließt ein geworbener Neukunde ein Abonnement ab, kann nach vollständiger Bezahlung seiner ersten qualifizierenden Rechnung eine Empfehlungsprämie entstehen. Das Guthaben kann jedoch nur für zusätzliche Einzelaufträge nach der oben genannten Einlösestaffel verwendet werden, nicht für Abo-Leistungen oder Abo-Zahlungen.
11. Stornierung und Rückabwicklung
Wird der qualifizierende Auftrag vor der Freigabe storniert oder entfällt die Zahlungspflicht, entsteht kein Prämienanspruch. Bereits freigegebene Prämien können bei nachträglicher Rückabwicklung entsprechend korrigiert werden.
12. Missbrauch
Bei nachweislich missbräuchlichen, manipulierten oder unberechtigten Empfehlungen kann Osthessen-Service die betreffende Empfehlung ablehnen oder korrigieren.
13. Datenschutz
Zur Durchführung des Programms werden die erforderlichen Kunden-, Empfehlungs- und Auftragsdaten verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Änderungen des Programms
Osthessen-Service kann das Empfehlungsprogramm für die Zukunft ändern oder einstellen. Bereits entstandene berechtigte Prämienansprüche bleiben davon unberührt.
Gemeinsam profitieren.
Einfach weitersagen.
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